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11.07.2023

Datenübermittlung in die USA wieder datenschutzkonform möglich

Es gibt eine neue Rechtsgrundlage für die Übermittlung von personenbezogenen Daten aus der EU in die USA. Die EU-Kommission hat den Angemessenheitsbeschluss für das EU-U.S. Data Privacy Framework angenommen.

Seit der EuGH 2020 das Privacy Shield gekippt hat, war eine Datenübermittlung nur unter engen Voraussetzungen datenschutzkonform möglich. Mit dem Angemessenheitsbeschluss können Daten, ohne weitere Maßnahmen ergreifen zu müssen, übermittelt werden. Voraussetzung ist jedoch, dass die Organisation, an die übermittelt werden soll, auch unter dem EU-E.S. Data Privacy Framework zertifiziert ist.

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Porträt Heike Cloß (jpg) | Juli 2025

Geschäftsbereich: Recht und Zentrale Dienste | Funktion: Stv. Hauptgeschäftsführerin

Ass. iur. Heike Cloß

Recht und Zentrale Dienste, Stv. Hauptgeschäftsführerin

Tel.: +49 681 9520-600Fax: +49 681 9520-690E-Mail: