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  3. Transparenzregister: Eintragungspflicht nun für alle verbindlich
02.11.2022

Transparenzregister: Eintragungspflicht nun für alle verbindlich

Das Transparenzregister wurde bereits im August 2021 eingeführt. Alle Gesellschaften sind seit dieser Zeit verpflichtet, die Angaben zu ihrem wirtschaftlich Berechtigten nicht nur zu ermitteln, sondern aktiv selbst an das Transparenzregister zur Eintragung mitzuteilen. Die einzigen Rechtsformen, die davon ausgenommen sind, sind Einzelunternehmen, eingetragene Kaufleute (e.K.) und Gesellschaften des bürgerlichen Rechts. Aber aufgepasst: Soweit die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts Anteile an einer GmbH hält, muss auch sie die Gesellschafter in die Gesellschafterliste der GmbH eintragen und darüber trifft auch sie eine aktive Eintragungspflicht.

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Porträt Kim Pleines (jpg) | Juli 2025

Geschäftsbereich: Recht und Zentrale Dienste

Ass. iur. Kim Pleines

Referentin
Datenschutzrecht, Wettbewerbsrecht, Internetrecht, Wirtschafts- und allgemeines Vertragsrecht, Clearingstelle Mittelstand

Tel.: 0681 9520-640Fax: 0681 9520-690E-Mail: