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04.11.2025

Wiedereinsetzung der Iran Sanktionen

Die Europäische Union hat am 29. September 2025 mehrere restriktive Maßnahmen zu den nuklearen Aktivitäten des Iran wieder in Kraft gesetzt. Diese Maßnahmen waren seit dem JCPoA (2015) ausgesetzt. Der EU-Beschluss folgte auf die Wiedereinführung der UN-Sanktionen, nachdem der UN-Sicherheitsrat die Aufhebung der Sanktionen nicht verlängert hat.
Wieder gelten sowohl die UN-Maßnahmen (seit 2006 per Resolutionen beschlossen und automatisch in EU-Recht übernommen) als auch autonome EU-Maßnahmen. Im Warenhandel betrifft das unter anderem:

  • ein Ausfuhrverbot für Waffen an den Iran
  • ein Verbot der Weitergabe von Gegenständen, Materialien, Gütern und Technologien, die Irans Anreicherungs-/Wiederaufbereitungsaktivitäten oder ballistische Raketenprogramme unterstützen
  • Verbote für Einfuhr, Kauf und Transport von Rohöl, Erdgas, petrochemischen und Erdölprodukten sowie für damit verbundene Dienstleistungen
  • ein Verbot des Verkaufs/Lieferung von Schlüsselausrüstung für den Energiesektor
  • Verbote für Gold, andere Edelmetalleund Diamanten
  • Einschränkungen für bestimmte Marineausrüstung
  • ein Verbot bestimmter Software

Neben den Handelssanktionen gelten erneut Wirtschafts- und Finanzsanktionen, die insbesondere den Finanz- und Verkehrssektor betreffen.
Weitere Informationen finden Sie unter:

  • BAFA - Iran
  • Iran sanctions snapback: Council reimposes restrictive measures - Consilium

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Porträt Tatjana Jung (Bild) | Dezember 2014

Geschäftsbereich: Wirtschaftspolitik und Unternehmensförderung

Tatjana Jung

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