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10.02.2026
Zoll - Deutschland implementiert die EU-Richtlinie zum Sanktionsstrafrecht
Am 6. Februar 2026 ist die Novellierung des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) zur vollständigen Umsetzung der EU Richtlinie 2024/1226 zum Sanktionsstrafrecht in Kraft getreten. Damit verschärft sich das deutsche Sanktionsstrafrecht umfassend. Kern der Reform sind Änderungen der §§ 18, 19 AWG sowie § 82 AWV.
Wesentliche Änderungen:
- Viele bislang bußgeldbewehrte Verstöße werden zu Straftaten, u. a. bei Finanz-, Transaktions- und Investitionsverboten.
- Leichtfertigkeitkann bei Dual Use Sachverhalten bereits strafbar sein.
- Die bisherige Schonfristfür neue EU Sanktionsakte entfällt.
- Einführung einer teilweise Strafbewehrung bei Verletzung der Jedermannspflicht bzgl. der Meldung eingefrorener Gelder.
- Bußgelder steigen deutlich – auf bis zu 40 Mio. Euro.
Ansprechpartner

Geschäftsbereich: Wirtschaftspolitik und Unternehmensförderung
Tatjana Jung
Kompetenzzentrum Außenwirtschaft, Carnet ATA
Ursprungszeugnisse, Bescheinigungen fürs Ausland, Außenhandelsinformationen, Ursprungsrecht, Exportberatung, Exportkontrolle
Veranstaltungsakquise International, Organisation und Durchführung von Webinaren