
Zoll - Einigung zur Reform des Allgemeinen Präferenzsystems der EU
Die Ratspräsidentschaft und die Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments haben eine vorläufige Einigung über die überarbeitete Verordnung über das Allgemeine Präferenzsystem (APS) erzielt, mit der Entwicklungsländern Handelspräferenzen der EU gewährt werden. Der neue Rahmen sieht eine stärkere Verknüpfung der Handelspräferenzen mit der Achtung der Menschenrechte und der Umwelt sowie eine bessere Überwachung und Transparenz des Systems vor. Zudem wird eine neue Verknüpfung zwischen den Handelspräferenzen für begünstigte Länder und ihrer Zusammenarbeit in Migrationsfragen und bei der Rückübernahme ihrer illegal in der EU aufhältigen Staatsangehörigen eingeführt. Die vorläufige Einigung wird nun vom Rat und vom Parlament gebilligt, bevor sie förmlich angenommen wird. Die Rechtsvorschrift wird ab dem 1. Januar 2027 gelten.
Der überarbeitete Rahmen behält die drei Hauptsäulen der Unterstützung des derzeitigen Systems bei, nämlich Standard-APS, APS+ und EBA, und sieht folgende Veränderungen vor:
Internationale Übereinkommen: Um in den Genuss des APS zu kommen, müssen mehr internationale Übereinkommen über Menschen- und Arbeitsrechte eingehalten werden. Der Vorschlag sieht ein Dringlichkeitsverfahren für den raschen Entzug von Präferenzen im Falle von Verstößen gegen die Grundsätze dieser Übereinkommen vor.
Umweltfreundlicheres APS: Möglicher Entzug von APS-Vorteilen bei schwerwiegenden und systematischen Verstößen gegen die Grundsätze der Übereinkommen über Klimawandel und Umweltschutz
Regelungen für die ärmsten Länder: Länder, die im nächsten Jahrzehnt nicht mehr als am wenigsten entwickelte Länder (LDC) gelten und daher nicht mehr die umfassendste Unterstützung der EU im Rahmen der EBA-Regelung des APS erhalten, können weiterhin von großzügigen Zollpräferenzen im Rahmen der APS+-Unterstützung profitieren, wenn sie sich zu strengen Nachhaltigkeitsstandards verpflichten.
Schwellenwerte für den Ausschluss: Der Anteil der Einfuhren in einem bestimmten Sektor, ab dem ein Standard-APS-Land vorübergehend seine Präferenzen verliert, wird um 10 % gesenkt (von derzeit 57 % auf 47 %). Ziel ist es, die Präferenzen besser auf weniger wettbewerbsfähige Produkte zu konzentrieren und mehr Möglichkeiten für andere APS-Begünstigte, insbesondere die LDC, zu schaffen.
Ursprungsregeln: Mit der Überarbeitung wird ein spezifisches Verfahren eingeführt, um sicherzustellen, dass die Kumulierung der Ursprungsregeln den Entwicklungs-, Finanzierungs- und Handelsbedürfnissen des antragstellenden Landes entspricht.
Transparenz: Die neuen Vorschriften verbessern die Überwachung und Umsetzung der GSP+-Verpflichtungen, beispielsweise durch mehr Transparenz und die Einbeziehung der relevanten Interessengruppen.
Weitere Informationen finden Sie hier .
Ansprechpartner

Geschäftsbereich: Wirtschaftspolitik und Unternehmensförderung
Tatjana Jung
Kompetenzzentrum Außenwirtschaft, Carnet ATA
Ursprungszeugnisse, Bescheinigungen fürs Ausland, Außenhandelsinformationen, Ursprungsrecht, Exportberatung, Exportkontrolle
Veranstaltungsakquise International, Organisation und Durchführung von Webinaren