
Zoll - Israel: Präferenzbegünstigte Wareneinfuhr in die EU
Waren, die in israelischen Siedlungen, die seit 1967 unter israelischer Verwaltung stehen, fallen nicht unter das Assoziierungsabkommen (Präferenzabkommen) zwischen der EU und Israel.
Die Europäische Kommission hat auf ihren Internetseiten die Liste der nicht-präferenzrechtlich begünstigten Orte mit den siebenstelligen Postleitzahlen mit Stand 27.10.2025 veröffentlicht.
Weitere Informationen finden Sie auf der thematischen Webseite der Europäischen Kommission ( Technische Vereinbarung zwischen der EU und Israel (in englischer Sprache)
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Geschäftsbereich: Wirtschaftspolitik und Unternehmensförderung
Tatjana Jung
Kompetenzzentrum Außenwirtschaft, Carnet ATA
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