
Zoll - Maßnahmen zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren in der Exportkontrolle ab dem 01. Februar
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) setzen zum 1. Februar 2026 ein Maßnahmenpaket um, das die Exportkontrolle von Rüstungs- und Dual-Use-Gütern spürbar vereinfachen und beschleunigen soll.
Als Teil des Maßnahmenbündels werden weitere Allgemeine Genehmigungen (AGGs) eingeführt und bestehende AGGs aktualisiert.
Als weiteres wesentliches Element werden die Entscheidungsbefugnisse des BAFA gestärkt, um die Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und zu verkürzen. Insbesondere über den Austausch von Technologie soll so künftig schneller entschieden werden.
Einen weiteren Schwerpunkt stellen Verfahrenserleichterungen für Gemeinschaftsprojekte dar. So soll mit einem neuen Verfahren der bürokratische Aufwand für nationale Teilnehmer an amtlich anerkannten Gemeinschaftsprojekten erheblich verringert werden. Hierzu wird das Instrument der „Sondergenehmigung“ geschaffen.
Im Detail zu Änderungen der AGGs:
Neu ist die AGG Nr. 45 für nichtsensitive elektronische Verbringungen von Software und Technologie über BSI C5 zertifizierte EU Serversowie dieAGG Nr. 46für Ausfuhren im Rahmen von Projekten des Europäischen Verteidigungsfonds (EVF).
Die AGG Nr. 21 wird dahingehend erweitert, dass sie stärker für Schutzausrüstung nutzbar ist.
Mit dem Beitritt des Vereinigten Königreich zum Übereinkommen über Ausfuhrkontrollen im Rüstungsbereich wird die korrespondierende AGG Nr. 28 auch für entsprechende Ausfuhren in das Vereinigte Königreich nutzbar.
Vorübergehende Ausfuhren und Verbringungen (AGG Nr. 24) sind künftig in zusätzliche Länder möglich.
Für eine zeitnahe Umsetzung der Regimeentscheidung des Wassenaar Plenary vom 5.12.25 zur Entlistung bestimmter Laser vom Anhang I EU-Dual-Use-Verordnung und einer damit verbundenen möglichen Verfahrenserleichterung wird bis zum Inkrafttreten des überarbeiteten Anhangs I der Verordnung in 2026 der Güterkreis der AGG Nr. 17 um diese Laser erweitert.
Weitere Informationen finden Sie hier: BAFA - Ausfuhrkontrolle - Exportkontrolle: Maßnahmenpaket zur Beschleunigung und Vereinfachung der Genehmigungsverfahren tritt zum 1. Februar in Kraft
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Tatjana Jung
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