
Zoll - Pan-Europa-Mittelmeer-Zone (PEM): Inkrafttreten des revidierten Regionalen Übereinkommens über die PEM am 01.01.2025; Ende des Übergangszeitraums am 31.12.2025
Das revidierte Regionale Übereinkommen (RÜ) trat am 01.01.2025 in Kraft. Am 31.12.2025 endet der Übergangszeitraum, in welchem das alte RÜ noch parallel zum revidierten RÜ angewendet werden kann.
Da die notwendige Aktualisierung der bilateralen Beschlüsse und die Ratifizierung des revidierten RÜ auch nach Ablauf des Übergangszeitraums zum 31.12.2025 nicht im gesamten PEM-Raum erfolgt sein wird, ergibt sich ab dem 01.01.2026 folgende Situation: Es gibt im PEM-Raum zwischen den Vertragsparteien jeweils nur noch ein anwendbares Abkommen für die Ursprungsregeln. Dieses ist entweder das revidierte RÜ oder das alte RÜ.
Im Amtsblatt C wird in der Mitteilung der Kommission über die Möglichkeiten der diagonalen Kumulierung ("Matrix") regelmäßig veröffentlicht, welches Abkommen jeweils zwischen zwei Vertragsparteien angewendet wird. Die aktuelle Matrix finden Sie hier .
Ansprechpartner

Geschäftsbereich: Wirtschaftspolitik und Unternehmensförderung
Tatjana Jung
Kompetenzzentrum Außenwirtschaft, Carnet ATA
Ursprungszeugnisse, Bescheinigungen fürs Ausland, Außenhandelsinformationen, Ursprungsrecht, Exportberatung, Exportkontrolle
Veranstaltungsakquise International, Organisation und Durchführung von Webinaren