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14.04.2026

Zollinformationen - Tanken im EU-Ausland und Drittstaaten

Der Zoll informiert über die Rechtslage beim Tanken im europäischen Ausland / Drittstaaten und anschließender Einreise in die Bundesrepublik. Grundsätzlich fallen bei der Einfuhr nach Deutschland keine Steuern an, wenn regulär getankt wurde und der Kraftstoff im betreffenden Mitgliedsstaat korrekt versteuert wurde.
Zusätzlicher Kraftstoff kann nur dann nur dann energiesteuerfrei aus einem EU-Mitgliedstaat eingeführt werden, wenn er sich in mitgeführten Reservebehältern befindet. Eine Kraftstoffmenge von bis zu 20 Litern in den Reservebehältern wird nicht beanstandet. Der in den Reservebehältern mitgeführte Kraftstoff muss auch für den Motor des jeweiligen Fahrzeuges geeignet sein. Mitgeführte Kraftstoffe in rein batteriebetriebenen Fahrzeugen, Ottokraftstoffe in Dieselfahrzeugen oder andersherum, sind folglich nicht steuerfrei. Die steuerfreie Menge an Kraftstoffe bezieht sich auf das Fahrzeug und nicht auf die reisenden Personen. Reisen beispielsweise vier Personen in einem Fahrzeug, so sind dennoch zusätzlich zum Tank des Fahrzeugs lediglich 20 Liter Kraftstoff für das betreffende Fahrzeug steuerfrei und nicht etwa 80 Liter (20 Liter pro Person). Bei Drittstaaten sind es 10 Liter.
Weitere Informationen entnehmen Sie der Zollmeldung: Zoll online - Fachmeldungen - Verbringen von Kraftstoffen aus anderen Staaten .

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Porträt Tatjana Jung (Bild) | Dezember 2014

Geschäftsbereich: Wirtschaftspolitik und Unternehmensförderung

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