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EA-Saar für Gastronomen

Mit Inkrafttreten des neuen Saarländischen Gaststättengesetzen im Juni 2011 kann die Gemeinsame Geschäftsstelle des EA-Saar, Standort IHK Saarland, Ihre Gewerbeanzeige entgegennehmen und zusätzlich beim Alkoholausschank die Unterlagen für Ihre Zuverlässigkeitsprüfung an die zuständige Kommune weiterleiten.

Gewerbeanzeige bei dauerndem Gaststättenbetrieb

Die Gewerbeanzeige muss spätestens vier Wochen vor Inbetriebnahme erfolgen. Es ist unbedingt anzugeben, ob Alkohol ausgeschenkt wird. Es sind außerdem Angaben zu Art und Umfang der angebotenen Speisen und Getränke zu machen (z. B. Schankwirtschaft, Speisewirtschaft, Schank- und Speisewirtschaft, Schankwirtschaft mit Imbissbetrieb, Restaurant-Pizzeria mit Eiscafé usw.).
Den Antrag zur Gewerbeanzeige finden Sie hier .

Gewerbeanzeige bei vorübergehendem Gaststättenbetrieb

Wer nur den vorübergehenden Betrieb einer Gaststätte beabsichtigt (z. B. Märkte, Volks- und Vereinsfeste) hat dies schriftlich spätestens vier Wochen vor Inbetriebnahme anzuzeigen. Auch hier sind ergänzende Angaben über Alkoholausschank wie auch über Art und Umfang der angebotenen Speisen und Getränke zu machen.
Den Antrag zur Anzeige über vorübergehenden Gasstättenbetrieb finden Sie hier .

Zuverlässigkeitsprüfung

Wer Alkohol ausschenkt, muss immer zusätzlich zur Gewerbeanzeige eine Zuverlässigkeitsprüfung durchlaufen. Dazu sind zeitgleich mit der Gewerbeanzeige folgende Unterlagen vorzulegen:

  1. Nachweis über das beantragte Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde (Beantragung beim Bürgeramt der Wohnsitzgemeinde),
  2. Nachweis über die beantragte Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Beantragung beim Bürgeramt der Wohnsitzgemeinde) und
  3. steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (beim Finanzamt einzuholen).

Weitere Informationen für Hotel- und Gaststättengewerbe

  1. Lebensmittelhygieneschulung
    Umfassende Informationen zum Hotel- und Gaststättengewerbe, insbesondere zur Lebensmittelhygieneschulung, die in den Räumen der IHK Saarland stattfindet, finden Sie hier .
    Außerdem steht das das Anmeldeformular zur Lebensmittelhygieneschulung zum Download bereit.
  2. Infektionsschutzbelehrung
    Umfassende Informationen auch zur Infektionsschutzbelehrung finden Sie hier .
    Zur Infektionsschutzbelehrung durch das Gesundheitsamt in Ihrer Nähe können Sie sich telefonisch anmelden. Hier finden Sie einen Liste der Rufnummern .

Ansprechpartner

Porträt Heike Cloß (jpg) | Juli 2025

Geschäftsbereich: Recht und Zentrale Dienste

Ass. iur. Heike Cloß

Recht und Zentrale Dienste, Stv. Hauptgeschäftsführerin

Tel.: +49 681 9520-600Fax: +49 681 9520-690E-Mail:
Porträt Georg Karl (jpg) | © Jan Zimmer, märz 2020

Geschäftsbereich: Recht und Zentrale Dienste

Ass. iur. Georg Karl

Firmen- und Gesellschaftsrecht, Einheitlicher Ansprechpartner Saarland, E-Government

Tel.: +49 681 9520-610Fax: +49 681 9520-690E-Mail:
Porträt Thomas Teschner (Bild) | November 2022

Geschäftsbereich: Recht und Zentrale Dienste

Ass. iur. Thomas Teschner

Referent
Gewerberecht, Vermittlerregister, Sachverständigenrecht, EA-Saar

Tel.: +49 681 9520-200Fax: +49 681 9520-690E-Mail: