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Gewerbesteuer und Grundsteuer

Die Belastung mit Realsteuern stellt für Unternehmen ein wichtiges Kriterium für Standortentscheidungen dar.
Unter Realsteuern sind die Grundsteuer und die Gewerbesteuer zu verstehen, deren Aufkommen den Gemeinden zusteht und deren wichtigste Finanzierungsquelle ist. Jeder im Inland betriebene Gewerbebetrieb unterliegt der Gewerbesteuer. Bei der Grundsteuer sind zwei Arten zu unterscheiden: Steuergegenstand der Grundsteuer A ist das land- und fortwirtschaftliche Vermögen, Steuergegenstand der Grundsteuer B das bebaute oder unbebaute Grundstücke. Die Gemeinden legen die Höhe der Realsteuerhebesätze und damit die Höhe des Steueraufkommens fest.

  • Gewerbesteuer-Hebesätze in den Kommunen des Saarlandes (Stand: September 2024) (PDF)
  • Gewerbesteuermehrbelastung im Saarland gegenüber dem Bund (PDF)
  • Grundsteuer B in den Kommunen des Saarlandes (Stand: September 2024)
  • DIHK-Info " Hebesätze deutscher Städte " (extern)

Ansprechpartner

Carsten Meier (Bild) | November 2021

Geschäftsbereich: Wirtschaftspolitik und Unternehmensförderung

Dr. Carsten Meier

Tel.: +49 681 9520-400Fax: +49 681 9520-488E-Mail: