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Zertifizierter Verwalter – Prüfung nach dem Wohneigentumsgesetz

1. Allgemeine Vorschriften, Bestellungspflicht, Übergangsfrist

Durch das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) vom 16. Oktober 2020 (BGBl. I S. 2187) wurde der grundsätzliche Anspruch jeder Wohnungseigentümerin und jedes Wohnungseigentümers im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung auf Bestellung eines zertifizierten Verwalters eingeführt (§ 19 Absatz 2 Nummer 6 Wohnungseigentumsgesetz [WEG]).
Hierzu ist eine Prüfung abzulegen, die sich nach der entsprechenden Verordnung (ZertVerwV) bestimmt.
Die Zertifizierung ist derzeit noch keine Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Nr. 4 GewO. Verwalter können also ihre Tätigkeit grundsätzlich auch ohne Zertifizierung aufnehmen und dieser nachgehen.
Eine erfolgte Zertifizierung hat keinen Einfluss auf die in § 34c Abs. 2a GewO vorgeschriebene Weiterbildungspflicht. Auch zertifizierte Verwalter unterliegen der Weiterbildungspflicht in einem Umfang von 20 Stunden innerhalb eines Zeitraums von drei Kalenderjahren.

2. Befreiung von der Prüfungspflicht

Ausschließlich folgende Qualifikationen führen zur Befreiung von der Prüfungspflicht:

  • Befähigung zum Richteramt,
  • Immobilienkaufmann/frau mit abgeschlossener Ausbildung
  • Kaufmann/-frau in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft mit abgeschlossener Ausbildung
  • Geprüfte/-r Immobilienfachwirt/-innen
  • Hochschulabschlüsse mit immobilienwirtschaftlichem Schwerpunkt

Diese Qualifikationsinhaber dürfen sich als Zertifizierte Verwalter bezeichnen (es empfiehlt sich der Zusatz: „Gem. § 7 Nr. …, ZertVerwV).

3. Prüfung

Die voraussichtlichen Termine für 2025 sehen Sie hier .

  • Anmeldeformular WEG-Verwalter

Die Prüfung gliedert sich in einen schriftlichen und einen mündlichen Prüfungsteil.
Dauer der schriftlichen Prüfung: 90 Minuten (bei voraussichtlich EDV-gestützter Durchführung),
Prüfungsgegenstände:

  • Grundlagen der Immobilienwirtschaft
  • Rechtliche Grundlagen
  • Kaufmännische Grundlagen
  • Technische Grundlagen

Dauer der mündlichen Prüfung: 15 Minuten, Prüfungsschwerpunkt:

  • Wohnungseigentumsgesetz

Die Teilnahme am mündlichen Teil der Prüfung setzt das Bestehen des schriftlichen Teils voraus.

4. Prüfungsvorbereitung

Die Inanspruchnahme eine Vorbereitungslehrgangs ist nicht zwingend erforderlich, wird aber empfohlen!
Der aktuelle Rahmenplan sieht eine Vorbereitungszeit von 120 Unterrichtseinheiten (UE) zu je 45 Minuten vor, die sich wie folgt aufgliedert:

  • Grundlagen der Immobilienwirtschaft: 10 UE
  • Rechtliche Grundlagen: 60 UE
  • Kaufmännische Grundlagen: 20 UE
  • Technische Grundlagen: 30 UE

Anbieterliste Vorbereitungslehrgänge:
(Hinweis für Anbieter: Die Aufnahme in diese Liste erfolgt jederzeit auf Antrag)

  • Europäische Immobilienakademie , Saarbrücken

5. Gewerberechtliche Beratung

Spezialinformationen zum Gewerberecht wie z.B. zur Erteilung einer Erlaubnis nach § 34c Abs 2a GewO für Wohnimmobilienverwalter finden sich in unserem Internetangebot zum Gewerberecht .

6. Lehrgangsanbieter

  • www.eia-akademie.de
  • www.wbstraining.de

Rahmenplan "Zertifizierter Verwalter nach § 26a Wohnungseigentumsgesetz"

Downloads

  • Verordnung über die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz (ZertVerwV) (PDF)
  • Zertifizierter WEG-Verwalter – Häufige Fragen und Antworten (PDF)
  • Anmeldeformular WEG-Verwalter (PDF)

Ansprechpartner

Porträt Jürgen Tilk (jpg) | September 2022

Geschäftsbereich: Beruf und Bildung

Dipl.-Betriebswirt (FH) Jürgen Tilk M. A.

Allgemeine Fragen zu IHK-Zertifikatslehrgängen für Bildungsinteressenten und Weiterbildungsanbieter

Tel.: +49 681 9520-755Fax: +49 681 9520-789E-Mail:
Porträt Daniela Schwan (jpg) | März 2020

Geschäftsbereich: Beruf und Bildung

Daniela Schwan

Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe, Fachwirteprüfungen, Fachkaufleuteprüfungen

Tel.: 0681 9520-753Fax: 0681 9520-788E-Mail: