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Kurzübersicht – Rechtliche Rahmenbedingungen bei Tätigkeiten in Frankreich

Für die Durchführung von Dienstleistungen in Frankreich müssen viele Voraussetzungen erfüllt werden.
Kurzübersicht:

  1. Seit dem 1. Oktober 2016 besteht die Pflicht zur Abgabe einer elektronischen Entsendemitteilung für Mitarbeiter aller Branchen bei der Direktion für Arbeit (DIRECCTE) über das online-Anmeldeportal SIPSI
  2. Selbstständige sind von der Abgabe der Entsendemitteilung ausgenommen
  3. Nachweis darüber, dass die Mitarbeiter, die in Frankreich tätig sind, in der Bundesrepublik Deutschland krankenversichert sind ( A1 Krankenversicherungsnachweis )
  4. Mitführung folgender Unterlagen/Formulare:
    - gültiger Personalausweis
    - Kopie der Entsendemitteilung
    - Ernennung eines Repräsentanten vor Ort ( frz. Mustervollmacht )
    - entsprechenden Auftragspapiere
    - Stundenaufzeichnungen zum Nachweis der Einhaltung der 35 h Woche
  5. Besonderheit in der Baubranche:
    Nach den Vorschriften des frz. code civil (BGB in Frankreich) haftet der Konstrukteur/Hersteller eines Bauwerkes 10 Jahre lang für Gewährleistungen. Hierfür muss er nachweislich eine Versicherung abschließen. In Frankreich ist es Pflicht, eine sogenannte Gewährleistungshaftpflichtversicherung ("Garantie Décennale") abzuschließen
  6. Besonderheiten beim Gütertransport und bei der Personenbeförderung:
    Das für die Überwachung und Einhaltung zuständige frz. Ministerium hat für diese Branchen dazu eine Seite mit einem FAQ-Merkblatt in deutscher Sprache erstellt, dieses finden Sie hier . Bis zum 31. Dezember 2016 kann das Unternehmen für seine Mitarbeiter ein Zertifikat mit einer Gültigkeit von max. 6 Monaten erstellen. Ab dem 01. Januar 2017 ist dieses Zertifikat nur noch online mittels SIPSI zu erstellen.

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