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Der Europäische Berufsausweis (EBA)

Was ist das?
Der Europäische Berufsausweis (EBA) ist kein Ausweis im eigentlichen Sinne, sondern ein elektronisches Verfahren für die Anerkennung von Berufsqualifikationen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU).
Er ist der elektronische Nachweis dafür, dass alle Verwaltungskontrollen durchgeführt und Ihre Berufsqualifikationen vom Aufnahmeland anerkannt wurden (oder dass Sie die Voraussetzungen erfüllen, vorübergehend im Aufnahmeland Dienstleistungen zu erbringen).
Weitere Informationen zum EBA finden Sie hier .
Wer kann ihn nutzen?
Berufstätige, die ihrem Beruf in einem anderen Mitgliedstaat nachgehen möchten. Dank des EBA werden die Behörden des Landes, in dem Sie tätig werden wollen, Ihre in einem anderen Land erworbenen Qualifikationen rasch und problemlos überprüfen und anerkennen können.
Sie können den EBA nutzen, wenn Sie

  • sich im Aufnahmeland niederlassen und dort ihren Beruf ausüben möchten (Niederlassung) oder
  • dort nur vorübergehend Dienstleistungen erbringen möchten (vorübergehende Erbringung von Dienstleistungen)

Welche Berufe kommen dafür in Frage?
Der EBA steht derzeit für folgende Berufe zur Verfügung:

  • Krankenschwestern und Krankenpfleger für allgemeine Pflege
  • Apotheker (Grundausbildung)
  • Physiotherapeuten
  • Bergführer
  • Immobilienmakler

Das elektronische Verfahren wird die Anerkennung Ihrer Qualifikationen und Unterlagen erleichtern. Die Behörden Ihres Herkunftslandes werden die Vollständigkeit ihres Dossiers überprüfen und Ihnen bei der Antragstellung behilflich sein.

Ansprechpartner

Porträt Heike Cloß (jpg) | Juli 2025

Geschäftsbereich: Recht und Zentrale Dienste

Ass. iur. Heike Cloß

Recht und Zentrale Dienste, Stv. Hauptgeschäftsführerin

Tel.: +49 681 9520-600Fax: +49 681 9520-690E-Mail:
Porträt Georg Karl (jpg) | © Jan Zimmer, märz 2020

Geschäftsbereich: Recht und Zentrale Dienste

Ass. iur. Georg Karl

Firmen- und Gesellschaftsrecht, Einheitlicher Ansprechpartner Saarland, E-Government

Tel.: +49 681 9520-610Fax: +49 681 9520-690E-Mail:
Porträt Thomas Teschner (Bild) | November 2022

Geschäftsbereich: Recht und Zentrale Dienste

Ass. iur. Thomas Teschner

Referent
Gewerberecht, Vermittlerregister, Sachverständigenrecht, EA-Saar

Tel.: +49 681 9520-200Fax: +49 681 9520-690E-Mail: