
Kennzahl: 9.13055
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Ausstellung eines Ersatz-Schulungsnachweises
Bei Verlust des Schulungsnachweises für Gefahrgutbeauftragte können Sie von der ausstellenden IHK einen Ersatz erhalten. Dazu bitten wir Sie einen Antrag auf Ausstellung eines Ersatz-Schulungsnachweises auszufüllen und bei der IHK Saarland einzureichen. Zusätzlich zum Antrag benötigen wir eine Kopie Ihres Personalausweiseses. Die Gebühr für die Ausstellung des Ersatz-Schulungsnachweises beträgt 30,00 €.
Hier finden Sie den Antrag auf Ausstellung eines Ersatz-Schulungsnachweises
Ansprechpartner

Geschäftsbereich: Wirtschaftspolitik und Unternehmensförderung
Medine Akan
Fachkundeprüfungen für Gefahrgutfahrer und Gefahrgutbeauftragte, Anerkennung und Überwachung von Lehrgängen und deren Lehrgangsveranstaltern gemäß GGVSEB/ADR/GbV, Gefahrguttransportrecht
