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Wertgrenzen im Saarland für beschränkte Ausschreibungen, Verhandlungsvergaben und Freihändige Vergaben

Aktuelle Wertgrenzen 2026

Für das Saarland gelten spezifische Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibungen, Verhandlungsvergaben und freihändige Vergaben, die sich aus Regelwerken wie der VOB/A, der VOL/A sowie landesspezifischen Richtlinien ergeben. Die nachfolgende Übersicht stellt die aktuellen Wertgrenzen strukturiert dar und zeigt, bis zu welchen Beträgen bestimmte Vergabeverfahren ohne gesonderte Einzelfallbegründung zulässig sind.
Bitte beachten Sie, dass sich Wertgrenzen aufgrund gesetzlicher Änderungen oder besonderer Umstände jederzeit ändern können. Daher übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität und Richtigkeit der Angaben.

VOB/A

Verpflichtend für Landesdienststellen
Beschränkte Ausschreibung

  • bis 5.404.000 € (EU-Schwellenwert)

Freihändige Vergabe

  • bis 5.404.000 € (EU-Schwellenwert)

Direktauftrag

  • bis 100.000 €

UVgO

Verpflichtend für Landesdienststellen
Beschränkte Ausschreibung

  • bis 216.000 € (EU-Schwellenwert)

Verhandlungsvergabe

  • bis 216.000 € (EU-Schwellenwert)

Direktauftrag

  • bis 100.000 €

Geltungsbereich

  • alle öffentlichen Auftraggeber, die VOL/A bzw. VOB/A anzuwenden haben
  • Verpflichtend für Landesdienststellen und Kommunen

Veröffentlichung

  • Allen Landesauftraggebern des Saarlandes wird eine Veröffentlichung im Amtsblatt Saarland empfohlen, dies ist aber kein Pflichtmedium.
  • Ex-Ante ab 25.000€ (§ 20 Abs. 4) VOB/A
  • Ex-Post (§ 20 Abs. 2) VOB/A ab 25.000€ bei beschränkten Ausschreibunge / ab 15.000€ bei freihändigen Vergaben
  • Ex-Post (§19 Abs. 2) VOL/A bzw. nach UVgO /VwV ab 25.000 €

Gültigkeit

  • Inkrafttreten: 01.07.2025

Bemerkung

  • Für Gemeinden neue Schwellenwerte durch Vergabeerlass 2025 vom 26.06.2025

Die aktuellen Wertgrenzen in den anderen Bundesländern finden Sie auf der Homepage der Auftragsberatungsstellen Deutschland .

Ansprechpartner

Marcel Krupka Porträt(jpg) | Motiv Marcal Krupka | © IHK Saarland, September 2023

Geschäftsbereich: Wirtschaftspolitik und Unternehmensförderung

Marcel Krupka

Referent
Statistik, Bauleitplanung, Auftragsberatungsstelle, Raumordnung, Genehmigungslotse

Tel.: +49 681 9520-801Fax: +49 681 9520-288E-Mail: