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Grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen in Luxemburg
Bei der Erbringung von grenzüberschreitenden Dienstleistungen in Luxemburg haben Unternehmen mit Sitz in Deutschland steuerrechtliche, arbeits- und sozialrechtliche Formalitäten sowie Genehmigungs- und Meldepflichten zu beachten.
Die folgenden Informationen sind Auszüge aus dem Leitfaden zur Niederlassung und Erbringung von Dienstleistungen in Luxemburg des Starterzentrums Espace Entreprises der Handelskammer Luxemburg.
- Steuerrechtliche Formalitäten
- Umsatzsteuer
- Ertragssteuer
- Einkommensbesteuerung von Arbeitnehmern
- Genehmigungs- und Meldepflichten
- Arbeitsrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Formalitäten
- Arbeitsrecht
- Sozialversicherungsrecht
Ansprechpartner


Geschäftsbereich: Wirtschaftspolitik und Unternehmensförderung
Daniel Geßner
Kompetenzzentrum Außenwirtschaft, Ursprungszeugnisse, Carnet ATA, Bescheinigungen fürs Ausland, Außenhandelsinformationen, Entsendung Frankreich und Luxemburg, Adressselektionen